
Jugendschutz
Zum Beginn der hei�en Phase des Karnevals appellieren die Malteser in Warendorf wieder an die Kioskbetreiber, den Einzelhandel und die Gastst�tten, keine alkoholischen Getr�nke an Kinder und Jugendliche zu verkaufen oder auszuschenken. Die Folgen des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen sind verheerend, so Ruth N�nning, Pressesprecherin der Warendorfer Malteser.Gerade die in Mode gekommenen Alkopop-Getr�nke verniedlichten die gesundheitlichen Risiken, die in den bunten Flaschen stecken. Frohsinn und Ausgelassenheit m�ssten nicht mit dem Griff zur Flasche einhergehen. Alkoholausschank und Weitergabe auch au�erhalb der tollen Tage sind kein Kavaliersdelikt und die f�nfte Jahreszeit ist keine rechtsfreie Zeit. DRK, MHD und THW betreuen schon seit Jahren den Rosenmontagszug in Warendorf. Das Einsatzfazit nach Rosenmontag f�hre bei den Hilfsorganisationen regelm��ig zu Katerstimmung, denn die Opfer �berm��igen Alkoholkonsums w�rden immer j�nger. Die j�ngsten Alkoholopfer waren im vergangenen Jahr gerade einmal elf Jahre alt, leitet Ruth N�nning aus dem Vorjahreseinsatzbericht ab. Diese Zahl decke sich auch mit Untersuchungsergebnissen der Bundeszentrale f�r gesundheitliche Aufkl�rung. Bei j�ngsten Erhebungen zum Thema Alkoholvergiftungen habe sich gezeigt, dass die Betroffenen in 23 Prozent der F�lle erst zwischen zehn bis 15 Jahren alt waren. Der Appell der Hilfsdienste richte sich daher auch an die Eltern und Schulen. Eine verst�rkte Aufkl�rung �ber die Risiken des Alkoholmissbrauchs sei n�tig. N�nning: Die Hilfsdienste wollen nicht moralisieren, zumal gegen ein Gl�schen in Ehren nichts einzuwenden sei aber eben noch nicht im Kindesalter.
Keine Kurzen für die Kurzen - Kein Alkohol für Kinder
Jugendschutz im Karneval
Die karnevalistische Zeit ist voll im Gange. Heiterkeit, Witz und Ausgelassenheit herrschen jetzt �berall. Frohsinn und Leichtsinn sind in den n�rrischen Tagen besonders eng verwandt. Daher m�ssen Kinder und Jugendliche vor allem auch im Karneval gesch�tzt werden. Aus diesem Grunde appellieren die Stadt Warendorf, die Kreispolizeibeh�rde und das Amt f�r Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen ihrer Ordnungspartnerschaft an alle Karnevalisten, Veranstalter, Gastwirte und Verkaufsstellen in der Stadt, besonders in der Karnevalszeit gegen�ber Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll zu handeln. Sorgen Sie daf�r, dass die Gesetzte zum Schutze der Jugend eingehalten werden. Auch Eltern, Verwandte, Bekannte und Freunde sind gefordert und sollten den Kindern und Jugendlichen als Vorbilder zeigen, dass Hochstimmung und Alkohol nicht unbedingt zusammengeh�ren m�ssen. Das Augenmerk sollte darauf gerichtet sein, zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche regelrecht zum Alkoholkonsum animiert werden. Im konkreten Fall soll dem mit Zivilcourage aktiv entgegengetreten werden. Nicht nur Kinder und Jugendliche, auch die Erwachsenen m�ssen "Nein" sagen k�nnen.Eltern sollten sich au�erdem informieren, an welcher Veranstaltung ihr Kind teilnimmt und welches Programm geboten wird. Kinder sollten auf dem Heimweg begleitet werden oder in Gruppen nach Hause gehen. Der Besuch von �ffentlichen Tanzveranstaltungen wie z. B. Discos, ist jungen Leuten unter 16 Jahren nur erlaubt, wenn Vater und /oder Mutter dabei sind, oder eine von den Eltern eigens beauftragte sogenannte "Erziehungsbeauftragte Person", die �ber 18 Jahre sein muss. Den 16 bis 18-j�hrigen ist der Besuch bis 24 Uhr auch ohne Begleitperson gestattet. Anders sieht es bei den Jugenddiscos von anerkannten Tr�gern der Jugendhilfe aus, z. B. im Pfarrheimkeller, im Vereinshaus oder im Jugendzentrum. Hier gilt: Unter 14 j�hrige d�rfen bis um 22.00 Uhr, und unter 16 j�hrige d�rfen bis um 24.00 Uhr bleiben.Die Veranstalter, Gastwirte und Verkaufsstellen sind verpflichtet, die Jugendschutzgesetze, bei denen es um das Rauchen und den Alkoholkonsum geht, zu beachten. Erst Personen �ber 16 Jahren kann Bier, Wein und ein Biermixgetr�nk gereicht werden. Sogenannte harte Alkoholika (Branntwein /Spirituosen), wie Schn�pse, Lik�re usw. d�rfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Das gilt auch f�r die sogenannten "Alcopops". Dabei handelt es sich um limonaden�hnliche Mixgetr�nke, die mit Branntwein gemischt sind. Das Verbot der Abgabe gilt auch dann, wenn deren Alkoholgehalt geringer ist als in Bier oder Wein.F�r das Rauchen in der �ffentlichkeit gilt: Unter 16 Jahren nicht gestattet. Auch sollten es nicht gerade Kinder oder Jugendliche sein, die w�hrend einer Veranstaltung Zigaretten oder alkoholhaltige Getr�nke verkaufen oder diese zu den G�sten bringen. F�r weitere Informationen �ber den Jugendschutz steht beim Amt f�r Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf Frau Gabi Wessel als Ansprechpartnerin unter der Telefonnummer 02581/532223 zur Verf�gung.